Mit bedeutender Erfahrung im Medizinrecht biete ich als Rechtsanwalt umfangreiche Beratung und Vertretung im Arzthaftungs-und Zahnarzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, ärztlichem Berufs- und Disziplinarrecht und im Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Ich freue mich darauf, Sie mit meinem Expertenwissen zu unterstützen.
Wenn Sie als Patient wegen eines Behandlungsfehlers Schaden erlitten haben oder wenn Sie als Arzt oder Zahnarzt den Vorwurf eines Behandlungsfehlers abwehren wollen, biete ich Ihnen unter Berücksichtigung der herrschenden Lehrmeinungen und der Rechtssprechung eine optimale Beratung und gebe Ihnen zuverlässige Handlungsanweisungen. Die Bewertung von Patientendokumentationen erfolgt mit wissenschaftlicher Begleitung.
In der Prozessführung in Arzthaftungssachen bin ich äußerst versiert. Sie können sich darauf verlassen, dass ich Ihnen die Herausforderung, die ein Prozess bietet, abnehme und Ihr Anliegen effektiv unterstütze. Meine Erfolgsquote in der Führung arzthaftungsrechtlicher Prozesse ist hoch.
Als erfahrener Rechtsanwalt im Vertragsarztrecht berate ich Ärzte, Zahnärzte und medizinische Versorgungszentren umfassend zu allen Fragen rund um ihre vertraglichen Beziehungen mit Krankenkassen und anderen Leistungsträgern im Gesundheitswesen. Von der Vertragsgestaltung über Verhandlungen bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehe ich Ihnen mit juristischem Know-how zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und eine erfolgreiche Zusammenarbeit sicherzustellen.
In allen Prüfungen und Richtigstellungen der ärztlichen Abrechnungen durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten Sie bei mir rechtlich und statistisch begründeten Rat. Ich vertrete Sie bei den Prüfungsgremien mit hoher Effizienz. Das gilt auch für Verfahren der Nachbesetzung von Arztsitzen, bei denen Ihnen meine große Erfahrung und meine umfassenden Kenntnisse der Verwaltungspraxis zu Gute kommen.
Ihre Vertretung vor dem Sozialgericht übernehme ich mit dem Versprechen hoher prozessualer Kompetenz und aktueller Sachkunde. Die gewissenhafte Bearbeitung der Verwaltungsakte und Ihrer eigenen Unterlagen ist ein Schlüssel für eine erfolgreiche Prozessführung. Hinzu kommen meine vollständigen Kenntnisse der obergerichtlichen Rechtssprechung. Sie können sich einer optimalen Prozessführung gewiss sein.
Ich berate und unterstütze Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister in allen Fragen rund um die Erteilung, Übertragung und Entziehung von Zulassungen. Hierbei hilft Ihnen besonders meine hervorragende Kenntnis des Verfahrensrechts, auf dessen Anwendung ich mich seit Jahren spezialisiert habe. Ich bin daher befähigt, die Zulassungsverfahren mit äußerster Genauigkeit und unter Beachtung aller Ihrer Rechte zu betreuen, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis zu erzielen.
Im Berufsrecht spielen fast immer verfassungsrechtliche Fragen eine entscheidende Rolle. Diese Fragen, mit denen ich mich seit vielen Jahren beschäftige, werden von mir in jedem Fall definiert und zum Gegenstand des Verfahrens gemacht. So erhalten Sie den weitestgehenden Schutz vor staatlichen Eingriffen.
Im Disziplinarrecht kommt mir meine jahrzehntelange Praxis als Strafverteidiger zu Gute. Ich bin befähigt, die Disziplinarverfahren unter Beachtung Ihrer Grundrechte und Ihrer Prozessrechte in Ihrem Sinne zu steuern und kann Ihnen auch auf diesem Gebiet ein gutes Ergebnis zusichern.
Als Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind Sie, wenn Sie mich auf Ihrer Seite haben, den Maßnahmen Ihrer Berufsgenossenschaft nicht hilflos ausgeliefert. Ob es um die Heilbehandlung, um Verletztengeld oder um eine Rente geht – in allen Fällen können Sie sich darauf verlassen, dass ich mich wirksam für Sie einsetze. Besonders die von den Berufsgenossenschaften vorgelegten medizinischen Gutachten werden von mir bei fachwissenschaftlicher Begleitung auf das Genaueste analysiert.
Ich berate die Leistungserbringer im Hilfsmittelrecht gegenüber den Krankenkassen und Ihren Dienstleistern mit genauer Kenntnis der Abläufe und der Rechtsgrundlagen nach den SGB V. Ich berate Sie zu den teils verwirrenden Verträgen, die Sie abschließen müssen, und bei Störungen im Leistungsablauf. Das Sozialgericht muss in diesen Angelegenheiten nur selten angerufen werden. Ist es unumgänglich, vertrete ich Sie gern. Ich kann auf eine hohe Erfolgsquote hinweisen.
Das Recht von Mutter und Vater, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen, ist durch die Verfassung (Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz) geschützt. Diesen Schutz in der Praxis zu gewährleisten, habe ich mir zur Aufgabe gemacht. Die Angriffe staatlicher Behörden auf das natürliche Elternrecht nehmen zu. Schon in den Verfahren bei den Jugendämtern werden Eltern häufig nicht angehört, eingeschüchtert und drangsaliert. Hiergegen biete ich Ihnen den größtmöglichen Schutz. Aufgrund langjähriger Erfahrung und intensiver Weiterbildung bin ich hierfür bestens ausgerüstet. Meist geht es um die elterliche Sorge oder um den Umgang mit den Kindern. In vielen Fällen droht sogar der Entzug des Sorgerechts und der Verlust der Kinder. Den Jugendämtern muss frühzeitig ein Stopp-Signal gesetzt werden.
In den Verfahren vor dem Familiengericht im Kindschaftsrecht biete ich Ihnen ebenfalls größtmöglichen Schutz. Schreckgespenst familienpsychologisches Gutachten: Ich bin besonders befähigt, die Gutachten zu analysieren und zu bewerten. Gutachterfehler zu Lasten der Eltern werden nicht geduldet.
Die Zusammenarbeit mit mir auf diesem höchst sensiblen Bereich wird Ihnen helfen, die schwierigen Lebensphasen, in denen Sie mit Kindschaftsverfahren belastet werden, zu überstehen.
Stresemannstraße 21
10963 Berlin